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Fernwärme: Gefangene Kunden eines Monopolmarktes

Rund 5,5 Millionen Haushalte werden in Deutschland mit Fernwärme versorgt, das sind 14 Prozent aller Anschlüsse. Der Ausbau der Fernwärme wird vielfach als wichtiger Baustein für eine effiziente Energieversorgung der Zukunft angesehen. Doch am Fernwärmesektor sind die Entwicklungen des Strom- und Gasmarktes der vergangenen 15 Jahre vorbeigegangen. Jedes Fernwärmenetz stellt ein unreguliertes Monopol dar. Ein Anbieterwechsel bei Preiserhöhungen ist nicht möglich. vzbv, bne und DMB fordern deshalb Reformen.

Die Monopolstrukturen des Fernwärmesektors sind nicht verbraucherfreundlich, das kritisieren der vzbv, bne und DMB. Lange Vertragslaufzeiten sowie die Pflicht zum Bezug von Fernwärme über einen Anschluss- und Benutzungszwang verhindern die Umstellung auf andere effizientere Wärme-technologien. „Monopolstrukturen ohne Regulierung wie im Fernwärmesektor sind in Zeiten liberalisierter Energiemärkte überholt. Da sich Verbraucherinnen und Verbraucher Preis- und Vertragsänderungen nicht entziehen können, braucht es entweder Wettbewerb, eine Preisregulierung oder eine Genehmigung der Endpreise“, so der Vorstand des vzbv, Klaus Müller. Verbraucherrechte seien auch im Fernwärmesektor an allgemeine Standards anzupassen. Basisinformationen zum Preis, den zur Wärmeerzeugung eingesetzten Energieträgern sowie zu Emissionen und Netzverlusten müssten zudem für Verbraucher im Internet abrufbar sein.

Ein Anbieterwechsel ist unmöglich

Lange Vertragslaufzeiten von regelmäßig zehn Jahren und Vertragsverlängerungen von fünf Jahren binden den Verbraucher langfristig an den Fernwärmemonopolisten. Preiserhöhungen oder Änderungen des Preissystems während der Vertragslaufzeit können Verbraucher nicht wie bei Strom und Gas durch einen Anbieterwechsel ausweichen. Besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, können Verbraucher oft selbst am Ende der Vertragslaufzeit nicht auf ein anderes Heizsystem umsteigen. Das Bundeskartellamt spricht von „gefangenen Kunden“. Eine vorbeugende Preiskontrolle durch eine Preisregulierung oder eine Endpreisgenehmigung findet in diesem Monopolsektor nicht statt. Bei Strom und Gas ist eine Regulierung des Monopolbereichs dagegen üblich. Auch eine Endpreisgenehmigung gab es auf diesen Märkten vor der Liberalisierung schon.

Der DMB kritisiert insbesondere, dass Preise für Fernwärme für Mieterinnen und Mieter nicht nachvollziehbar seien: „Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Mieterinnen und Mietern, die die Tarife für die Fernwärme nicht verstehen und die mit Preiserhöhungen konfrontiert werden, die nicht akzeptabel sind. Deshalb braucht es mehr Transparenz und Verlässlichkeit für die Versorgung der Mieter mit Fernwärme“, so Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB.

Mangelnder Wettbewerb durch Anschlusszwang

Problematisch ist die Entwicklung hin zu immer höheren Grundpreisanteilen. Die Erhöhung der festen Grundpreise belastet Haushaltskunden mit einem geringen Verbrauch besonders stark. Ein solches Preissystem steht zudem im Widerspruch zu Energieeffizienzanreizen und zur Energiewende, denn Fernwärme basiert wesentlich auf fossilen Rohstoffen wie Kohle und Gas. „Die an Fernwärme gebundenen Kunden sind für dezentrale Lösungen auf der Basis erneuerbarer Energien langfristig verloren“, so Robert Busch, Geschäftsführer des bne. „Der intransparente Fernwärmemarkt gleicht einer Trutzburg aus den Zeiten vor der Liberalisierung des Energiesektors, von Wettbewerb fehlt jede Spur. Für rund ein Drittel der Fernwärmekunden herrscht Anschlusszwang. Ein Anbieterwechsel oder ein Umstieg auf eine effizientere Heiztechnik ist nahezu unmöglich. Diese Struktur passt nicht mehr in eine immer flexiblere Energiewelt, mit zunehmend dezentralen, digitalen und dekarbonisierten Lösungen für Strom, Wärme und Mobilität“.

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